Rechner & Planer / KI-Nutzen-Rechner
KI-Nutzen-Rechner
Excel-Rechner zum Nutzen von KI im Betrieb: je Aufgabe Zeit- und Euro-Ersparnis, Werkzeugkosten und Amortisation. Mit Beispielblatt und Leitfaden für realistische Annahmen.
29,00 €
Endpreis. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.
Lieferung: Download-Link per E-Mail nach Zahlungseingang, in der Regel innerhalb von 2 Werktagen.
Zur BestellungVorschau


Ausschnitte aus den echten Dateien. Gelb markierte Stellen sind Platzhalter für eure Angaben.
Was drin ist
- Rechner für bis zu 20 Aufgaben: Häufigkeit, Minuten ohne und mit KI, Prüfzeit, Stundensatz
- Summenblatt mit Zeitersparnis, Euro-Ersparnis, Nettonutzen und Amortisation in Monaten
- Beispielblatt mit erfundenen Zahlen, ausdrücklich ohne Prognose
- Blatt „Anleitung“ mit Erklärung jeder Formel
- Dokument „Wie ihr realistische Annahmen findet“ (Word und PDF)
Format
Eine ZIP-Datei mit 5 Dateien, ca. 38 KB. Sprache: Deutsch. Stand: November 2026.
Systemanforderungen
- Word-Dateien: Microsoft Word ab 2010, LibreOffice, Apple Pages oder Google Docs
- Excel-Dateien: Microsoft Excel ab 2010, LibreOffice Calc, Apple Numbers oder Google Tabellen
- PDF: jeder PDF-Betrachter
- Folien (.html): ein aktueller Browser, ohne Internetverbindung
- Zum Entpacken: ein Programm für ZIP-Dateien (in Windows und macOS enthalten)
Lieferumfang (alle Dateien)
- 01 KI-Nutzen-Rechner.xlsx
- 02 Wie ihr realistische Annahmen findet.docx
- 02 Wie ihr realistische Annahmen findet.pdf
- LIESMICH.txt
- LIZENZ.txt
Nutzungsrecht
Einfaches, zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht für ein Unternehmen bzw. eine Organisation mit allen Mitarbeitenden und Standorten. Ändern, mit eigenem Logo versehen und intern beliebig oft verwenden ist erlaubt. Nicht erlaubt: Weiterverkauf, öffentliche Weitergabe und Einsatz bei eigenen Kunden (z. B. als Beratung oder Schulungsanbieter). Der vollständige Text liegt als LIZENZ.txt im Paket.
Wichtig zu wissen
Die Unterlagen sind Arbeitshilfen und keine Rechtsberatung. Sie geben den Gesetzesstand November 2026 wieder. Ob sie für euren Einzelfall ausreichen, prüft bitte eure Datenschutzbeauftragte oder euer Anwalt.