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Ratgeber · KI-Verordnung

KI-Kompetenz nach Art. 4: Was kleine Betriebe jetzt tun

Seit 2. Februar 2025 müssen Betriebe, die KI-Systeme einsetzen, für ausreichende KI-Kompetenz ihrer Beschäftigten sorgen. Hier steht in einfachen Worten, was das bedeutet und wie du es umsetzt. Keine Rechtsberatung.

Wer ist betroffen?

Jeder Betrieb, der KI-Systeme beruflich nutzt – auch wenn es „nur“ ein KI-Chat für E-Mails oder Texte ist. Die Pflicht trifft den Betrieb als Betreiber; eine bestimmte Form der Schulung schreibt die Verordnung nicht vor.

Was heißt „ausreichende KI-Kompetenz“?

  • Mitarbeitende wissen, was die eingesetzten Werkzeuge können und wo sie Fehler machen.
  • Sie kennen eure Regeln: welche Daten hinein dürfen, wer Ergebnisse prüft.
  • Der Umfang richtet sich nach Einsatz, Risiko und Vorwissen – ein Büro mit KI-Textentwürfen braucht weniger als ein Betrieb mit KI in heiklen Entscheidungen.

In 4 Schritten umsetzen

  1. Bestandsaufnahme: Welche KI-Werkzeuge nutzt wer wofür? (Werkzeugverzeichnis)
  2. Regeln festlegen: erlaubte Aufgaben, verbotene Daten, Prüfpflicht
  3. Unterweisen: 60–90 Minuten mit Beispielen aus eurem Alltag, kurzer Wissenstest
  4. Dokumentieren: Datum, Inhalte, Teilnehmende – und jährlich oder bei neuen Werkzeugen wiederholen

Typische Fehler

  • Nur ein Rundschreiben ohne Übung
  • Keine Liste, wer welches Werkzeug nutzt
  • Private KI-Konten für Kundendaten
  • Keine Wiederholung, wenn neue Werkzeuge dazukommen

Das passende Werkzeug

Alle Preise sind Endpreise. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.

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Häufige Fragen

Muss ich eine externe Schulung buchen?

Nein, die Verordnung schreibt kein Format vor. Eine selbst gehaltene, dokumentierte Unterweisung kann reichen – das hängt von eurem Einsatz ab.

Gilt das auch für einen Betrieb mit 3 Personen?

Ja, die Pflicht hängt nicht von der Betriebsgröße ab, sondern davon, ob KI eingesetzt wird. Der Aufwand ist bei kleinem Einsatz aber auch klein.

Ist das Rechtsberatung?

Nein. Für die Bewertung im Einzelfall wende dich an eine Rechts- oder Datenschutzberatung.